Gewinnspiel: Nutzung DATEL-Kundenportal
Veranstalter des Gewinnspiels
Die Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau (DATEL), Albrechtstraße 48, 06844 Dessau-Roßlau ist Veranstalter des o.a. Gewinnspiels. Das Gewinnspiel wird über die Webseite www.datel-dessau.de kommuniziert. Das Gewinnspiel läuft ab 01.07.2024 und so lange, bis die Gewinner gemäß den Teilnahmebedingungen ermittelt sind. Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie dessen Durchführung richten sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.
Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme ist jede natürliche Person berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Zur Abwicklung der Gewinne sind wahrheitsgemäße Personenangaben unter Angabe des tatsächlichen Namens der Teilnehmer/Teilnehmerinnen erforderlich. Die Verwendung von Identitäten, welche gefälscht oder dritten Personen zugeordnet sind, ist unzulässig.
2. Ausschluss vom Gewinnspiel
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur zulässig, wenn sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Die DATEL ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulation usw. vorliegen. Eine Teilnahme im fremden Namen, insbesondere durch Gewinnspielagenturen, ist nicht erlaubt. Mitarbeiter der DATEL sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Der Gewinn
Als Gewinn erhalten der 500. Nutzer des Kundenportals mit einem aktiven, ungekündigten DATEL-Vertrag und der 1.000 Nutzer des Kundenportals mit einem aktiven, ungekündigten DATEL-Vertrag jeweils einen Anhalt-Gutschein im Wert von 150 €.
4. Zeitraum des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel beginnt am 01.07.2024 und ist beendet, wenn der 1.000 angemeldete Kunde im DATEL-Kundenportal mit einem aktiven, ungekündigten DATEL-Vertrag (über Neuregistrierung oder Verknüpfung der DATEL-Verträge mit bestehenden Kundenportalkonten) ermittelt ist.
6. Teilnahme
Voraussetzung für eine Teilnahme am Gewinnspiel ist, dass der/die Teilnehmer/-in DATEL-Kunde ist und sich im gemeinsamen Kundenportal der Stadtwerke Dessau und DATEL angemeldet hat. Der Vertrag darf zum Zeitpunkt der Ermittlung nicht gekündigt sein.
7. Gewinnerermittlung und Benachrichtigung der Gewinner
Der/die Gewinner/in wird nach Auswertung der Anmeldereihenfolge der registrierten DATEL-Kunden ausgelost. Hierbei werden sowohl die DATEL Kunden berücksichtigt, die sich erstmals im gemeinsamen Kundenportal der Stadtwerke und DATEL registrieren, als auch bestehende Nutzer des Kundenportals, die ihre bestehenden Verträge erstmals mit den DATEL Verträgen verknüpfen. Der 500. Portalnutzer mit einem aktiven, ungekündigten DATEL-Vertrag und der 1.000 Portalnutzer mit einem aktiven, ungekündigten DATEL-Vertrag erhalten jeweils einen Anhalt-Gutschein im Wert von 150 €. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Die Gewinnenden werden über die von ihnen angegebene Kontaktmöglichkeit (Telefonnummer oder E-Mailadresse) über den Gewinn benachrichtigt. Sofern sich ein Gewinnender/eine Gewinnende nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung bei der DATEL über die im Gewinnspiel genannte Kontaktmöglichkeit meldet, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein Ersatzgewinnender/ Ersatzgewinnende ausgelost. Im Falle einer nicht zustellbaren Benachrichtigung ist die DATEL nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.
9. Datenschutzhinweise
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, Albrechtstraße 48, 06844 Dessau-Roßlau, 0340 899 1500, vertreten durch die Geschäftsführung, die das Gewinnspiel veranstaltet. Den Datenschutzbeauftragten der Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, Albrechtstraße 48, 06844 Dessau-Roßlau erreichen Sie unter der vorbezeichneten Adresse und E-Mail-Adresse dsb(at)dvv-dessau.de. Die persönlichen Daten der Teilnehmer/Teilnehmerinnen werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel erhoben und genutzt. Eine Verwendung zu Werbezwecken erfolgt nicht. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist u.a. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, Albrechtstraße 48, 06844 Dessau-Roßlau. Des Weiteren gelten die Nutzungsbedingungen des Kundenportals der Stadtwerke Dessau und DATEL.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde. Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Daten anzugeben. Die DATEL benötigt diese allerdings, damit Sie am Gewinnspiel teilnehmen können.
10. Änderungsvorbehalt
Die DATEL kann das Gewinnspiel jederzeit beenden, soweit dies aufgrund von widrigen Umständen erforderlich wird, die die DATEL nicht anderweitig abwenden kann. Dies gilt insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren sowie Missbrauch/Missbrauchsversuch durch Manipulation. Weiterhin behält sich die DATEL vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Ferner kann die DATEL das Gewinnspiel aus gleichen Gründen jederzeit ändern oder aussetzen, wenn nur so eine ordnungsgemäße Gesamtdurchführung des Gewinnspiels gewährleistet werden kann. Falls eine derartige Modifikation/ Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist die DATEL berechtigt, von dieser Person den Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
Stand: 01.08.2024