18.April 2025
Wer ist unterschriftsberechtigt?
Der Grundstücksnutzungsvertrag muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer unterschrieben werden. Als Mieter ist man nicht unterschriftberechtigt. Das Dokument finden Sie hier.
Der Grundstücksnutzungsvertrag muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer unterschrieben werden. Als Mieter ist man nicht unterschriftberechtigt. Das Dokument finden Sie hier.